Dans l'attestation fiscale relative aux dividendes des parts coopératives Cera que vous avez reçue par l'intermédiaire de la CBC/KBC Brussels, il y a effectivement un montant erroné. Il y est indiqué que le montant exonéré d'impôt des dividendes des parts coopératives pour l'exercice d'imposition 2026 s'élève à 859 euros. Le montant correct est de 833 euros. Les coopérateurs inscrits à la communication digitale de Cera en ont été informés par un e-mail envoyé par Cera le 7 mai et via CBC/KBC Brussels.
Nein, Sie müssen nicht mit allen Ihren Genossenschaftsanteilen gleichzeitig austreten. Sie können auch nur mit einem Teil Ihrer Anteile austreten (mit B‑, D‑ oder E‑Anteilen).
Wenn Sie mindestens 12 E‑Anteile (im Wert von 600 Euro) behalten, profitieren Sie weiterhin von allen Cera‑Vorteilen.
Sie können während der ersten sechs Monate eines jeden Jahres (vom 2. Januar bis einschließlich 30. Juni oder bis zum vorhergehenden Werktag) einen Austrittsantrag stellen. Das Verfahren umfasst zwei Schritte:
Vom 2. Januar bis einschließlich 30. Juni oder bis zum vorhergehenden Werktag können digitale Kunden von KBC, CBC und KBC Brussels über KBC Touch oder KBC Mobile einen Austrittsantrag stellen. Gehen Sie hierzu zum Bereich „Sparen und Anlegen“ und wählen Sie anschließend „Genossenschaftsanteile“. Wenn Sie anschließend auf die Kachel der jeweiligen Anteilskategorie (B, D oder E) klicken, können Sie einen Austrittsantrag stellen. Während dieses Zeitraums können Sie Ihren Antrag auch über eine Bankfiliale registrieren lassen.
Anfang Juli werden die eingereichten Austrittsanträge ausgeführt. Ist die Zahl der Austritte außergewöhnlich hoch, kann es sein, dass Ihr Austrittsantrag nur teilweise ausgeführt wird. Um die Gleichbehandlung der Teilhaber und/oder die Stabilität der Genossenschaft zu gewährleisten, kann Cera die freiwilligen Austritte auf 10 % des Kapitals oder der Gesamtzahl der Teilhaber begrenzen.
Da es sich um Genossenschaftsanteile handelt, ist ein freiwilliger Austritt nur in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres möglich. Im zweiten Halbjahr (vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember) können Sie daher keinen Austrittsantrag stellen.
Wenn die Zahl der Austritte begrenzt ist, werden alle Austrittsanträge vollständig ausgeführt. Dies war seit 2014 stets der Fall. Nur wenn die Zahl der Austritte außergewöhnlich hoch ist, kann es vorkommen, dass Ihr Austrittsantrag nur teilweise ausgeführt wird.
Um die Gleichbehandlung der Teilhaber und/oder die Stabilität der Genossenschaft zu gewährleisten, kann Cera die freiwilligen Austritte auf 10 % des Kapitals oder der Gesamtzahl der Teilhaber begrenzen.
Aus diesem Grund werden die im ersten Halbjahr eingereichten Austrittsanträge nicht sofort ausgeführt, sondern bis zum Ende dieses Zeitraums gesammelt. Zeigt sich Anfang Juli, dass die Zahl der eingereichten Austrittsanträge unter 10 % des Kapitals oder der Gesamtzahl der Teilhaber liegt, werden alle Anträge vollständig angenommen.
Liegt die Zahl der Austritte darüber, kann der Verwaltungsrat beschließen, die Austrittsanträge nur teilweise anzunehmen. In diesem Fall erfolgt der Austritt anteilig entsprechend dem Kapital, für das ein Austritt beantragt wurde.
Als gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Teilhabers benötigen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Genehmigung des Friedensrichters.
Bewahren Sie diese Genehmigung gut auf. Möglicherweise benötigen Sie sie erneut, falls Sie für den nicht ausgeführten Teil Ihres ersten Antrags einen weiteren Austrittsantrag stellen müssen.