Austritt

Austritt mit einem Teil Ihrer Anteile

Wir würden Sie nur ungern als Teilhaber verlieren! Denn die große Zahl an Teilhabern ist eine der Stärken unserer Genossenschaft.

Falls Sie Ihre Beteiligung bei Cera dennoch reduzieren möchten, haben wir dafür Verständnis. Sie müssen Ihre Teilhaberschaft jedoch nicht vollständig beenden. Sie können sich auch dafür entscheiden, nur mit einem Teil Ihrer Cera‑Anteile auszutreten.

Wenn Sie Cera‑Anteile im Wert von mindestens 600 Euro behalten (unabhängig von der Anteilskategorie), profitieren Sie weiterhin von den Teilhabervorteilen von Cera.

Gut zu Wissen:

  • Wenn Sie mit Ihren B- und/oder D‑Anteilen austreten möchten, können Sie in Betracht ziehen, anschließend mit E‑Anteilen (ab 600 Euro) wieder Cera‑Teilhaber zu werden.
  • Um den Wert Ihrer Cera‑Anteile zu ermitteln, können Sie unseren praktischen Rechner verwenden.
  • Cera‑Anteile sind nicht handelbar und können weder unter Lebenden noch im Todesfall übertragen werden.
  •  Möchten Sie mehr über den vollständigen oder teilweisen Austritt mit Ihren Anteilen erfahren? Werfen Sie einen Blick auf unsere häufig gestellten Fragen

Haben Sie noch Fragen zum Thema Austritt?