Verbindung zur KBC-Gruppe

Verankerung der KBC-Gruppe und Verwaltung des Vermögens

Das Vermögen von Cera besteht größtenteils aus Beteiligungen an der KBC-Gruppe und KBC Ancora. KBC Ancora ist eine Holdinggesellschaft, deren einziges Vermögen aus Aktien der KBC-Gruppe besteht. Über KBC Ancora hält Cera somit indirekt eine Beteiligung an der KBC Gruppe.

Die Entwicklung der KBC-Gruppe ist daher von großer Bedeutung für Cera und ihre Teilhaber. Die Verwaltung des in die KBC-Gruppe investierten Vermögens erfordert eine aktive Mitwirkung von Cera und ihren Mandatsträgern in den verschiedenen Verwaltungsorganen der Gesellschaften dieser Gruppe. So trägt Cera unter Berücksichtigung ihrer genossenschaftlichen Werte zur strategischen Ausrichtung und zur Aufsicht über diese Gesellschaften bei.

Konsortialvereinbarung

Die aktive Mitwirkung von Cera erfolgt im Rahmen der Konsortialvereinbarung mit KBC Ancora, MRBB und den „Anderen Kernaktionären“ (AKA). Ziel dieser Vereinbarung ist es, die allgemeine Unternehmensführung der KBC-Gruppe zu unterstützen, zu koordinieren und zu beaufsichtigen sowie die Aktionärsstabilität der KBC-Gruppe zu gewährleisten.

Ende 2024 haben Cera, KBC Ancora, MRBB und die AKA die Konsortialvereinbarung für die KBC-Gruppe unverändert um einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren verlängert. Die Verlängerung trat am 1. Dezember 2024 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt hielten Cera, KBC Ancora, MRBB und die AKA gemeinsam 41,75 % aller Aktien der KBC-Gruppe. Für die Anwendung dieser Vereinbarung gelten Cera und KBC Ancora als eine einzige Partei. Gemeinsam verpflichteten sie sich, 22,55 % aller Aktien der KBC-Gruppe einzubringen.

Im Dezember 2024 erhöhte sich die Anzahl der ausstehenden Aktien der KBC-Gruppe im Rahmen einer Kapitalerhöhung für die Mitarbeitenden leicht. Dadurch beliefen sich die oben genannten Beteiligungen zum Bilanzstichtag 2024 auf 41,73 % beziehungsweise 22,53 %.

Die Konsortialversammlung tritt mindestens viermal jährlich zusammen, in jedem Fall jedoch vor der Generalversammlung der KBC-Gruppe. Sie beschließt unter anderem über das Abstimmungsverhalten der beteiligten Aktionäre auf der Generalversammlung der KBC Gruppe AG. Darüber hinaus spricht die Konsortialversammlung unverbindliche Empfehlungen zu bestimmten Angelegenheiten aus, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats der KBC Gruppe AG oder ihrer Tochtergesellschaften fallen. In der Konsortialversammlung verfügt jeder Aktionär über eine Anzahl Stimmen, die der Zahl seiner konsortierten Aktien entspricht. Mit Ausnahme einer begrenzten Anzahl von Beschlüssen werden Entscheidungen bei fehlendem Konsens mit einer Zweidrittelmehrheit getroffen. Dabei kann keine der Aktionärsgruppen eine Entscheidung blockieren.

Zwischen den AKA bestehen gegenseitige Vorkaufsrechte. Die von Cera, KBC Ancora und MRBB gehaltenen Aktien können frei übertragen werden.

 

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Aktionärsstruktur der KBC-Gruppe.

Als Kernaktionär der KBC-Gruppe ist Cera vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert dieses wichtigen Entscheidungszentrums in Belgien überzeugt. Die KBC-Gruppe schafft direkt und indirekt Arbeitsplätze für rund 40.000 Menschen.

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