D-Anteile

D-Anteile unterscheiden sich von den klassischen genossenschaftlichen B- und E-Anteilen. Bei einem Austritt mit B- und E-Anteilen erhält der Teilhaber höchstens sein eingezahltes Nennkapital zurück. Bei einem Austritt mit D-Anteilen erhält der Teilhaber hingegen Aktien von KBC Ancora.

Solange der Teilhaber seine D-Anteile hält, sammelt Cera die mit den KBC Ancora-Aktien verbundenen Erträge für ihn an. Diese angesparten Erträge werden beim Austritt zusätzlich ausgezahlt.

Um D-Teilhabern während der Haltedauer ihrer Anteile eine vergleichbare jährliche Vergütung wie bei B- und E-Anteilen zu ermöglichen, ist auch für D-Anteile eine genossenschaftliche Dividende vorgesehen. Diese Dividende wird jedoch von den angesparten Erträgen aus den KBC Ancora-Aktien abgezogen. Die Differenz zwischen den Erträgen aus den KBC Ancora-Aktien und der bereits ausgezahlten genossenschaftlichen Dividende wird jährlich verzinst. Dieser Betrag wird als „angesammelter Dividendenüberschuss“ (kurz ADÜ) bezeichnet.  Dieses wichtige Prinzip wurde von den Teilhabern auf der außerordentlichen Generalversammlung vom 13. Januar 2001 genehmigt.

Konkret bedeutet das:

D-Anteile bieten die Aussicht auf eine jährliche genossenschaftliche Dividende, berechnet auf ein Nennkapital von 18,59 Euro pro Anteil.

Bei einem Austritt mit D-Anteilen erhält der Teilhaber dieses Nennkapital nicht zurück, sondern pro D-Anteil:

  • den angesammelten Dividendenüberschuss (ADÜ) als Geldbetrag

Es werden keine D-Aktien mehr ausgegeben.