Genossenschaftliche Dividende

Geschichte der Dividende

Als Cera-Teilhaber haben Sie die Aussicht auf eine attraktive jährliche Dividende.

 

Jedes Jahr schlägt der Verwaltungsrat von Cera Verwaltungsgesellschaft, der satzungsgemäße Geschäftsführer von Cera, der Generalversammlung von Cera eine Dividende vor. Dort äußern die Teilhaber ihre Meinung zu dem Vorschlag, die Jahresrechnung für das vergangene Geschäftsjahr einschließlich der Verwendung des Ergebnisses zu genehmigen.

Die Dividende kann von Jahr zu Jahr variieren und darf niemals den maximalen Prozentsatz überschreiten, der in den Bedingungen für die Genehmigung durch den Nationalen Rat der Genossenschaft festgelegt ist. Seit 1996 sind es maximal 6%. Es kann auch vorgeschlagen werden, keine Dividende auszuschütten. Weitere Informationen über die Dividendenpolitik von Cera finden Sie in Abschnitt 4.2.2.3. des Prospekts.

 

 

Seit 1998 schüttet Cera diese Dividenden auf die Genossenschaftsanteile aus:

Geschäftsjahr Prozentsatz der Dividende Ausschüttungsdatum  
2023  4,00% (*)    12/06/2024
2022  4,25%    07/06/2023
2021 3,25%    15/06/2022 
2020 3,0%

    09/06/2021

2019   3,25%     10/06/2020
2018 3,0%      12/06/2019
2017  3,0%     13/06/2018 
2016  2,5%     14/06/2017 
2015 2,5%      08/06/2016 
2014 2,5%      10/06/2015
2013 2,5%      11/06/2014 
2012 0,5%      12/06/2013 
2011 0%      niet van toepassing 
2010 2,5%      15/06/2011 
2009  3,0%      16/06/2010 
2008 4,0%      10/06/2009 
2007 6,0%      11/06/2008 
2006 6,0%     13/06/2007 
2005 6,0%      14/06/2006 
2004 6,0%      15/06/2005 
2003  4,5%      16/06/2004
2002  4,5%      10/06/2003 
2001 5,0%      18/06/2002 
2000 5,0%      02/07/2001 
1999 5,0%      08/06/2000 
1998 5%      17/05/1999 

(*) Der Verwaltungsrat von Cera schlägt für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 4% vor. Dieser Vorschlag wird den Cera-Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am Samstag, den 8. Juni 2024, zur Genehmigung vorgelegt.

Die Informationen über die Auszahlung der Dividende finden Sie auf dem Kontoauszug ihres Giro- oder Sparkontos (das Ertragskonto). Neben der Information über die ausgezahlte Dividende gibt die Nachricht auch an, wie viele Cera-Anteile der Teilhaber auf seinem Teilhaberkonto besitzt.

 

Fiskalischer Charakter

Das Sommerabkommen (Programmgesetz vom 25. Dezember 2017) hat die steuerliche Behandlung von Dividenden, die von anerkannten Genossenschaften ausgeschüttet werden, geändert. Seit 2018 ist die (frühere) Befreiung für Dividenden von anerkannten Genossenschaften integriert in eine umfassendere Befreiung für alle Dividenden bis zu einem Höchstbetrag von 800 EUR (ab dem Veranlagungsjahr 2020) an Dividenden pro Steuerzahler pro Jahr. Diese Befreiung wird nicht an der Quelle, sondern über die persönliche Einkommensteuererklärung angewendet.

 

Wenn ein Teilhaber Genossenschaftsdividenden auf seine Cera-Anteile erhält, werden von diesen Dividenden 30% Quellensteuer abgezogen.
Die auf diese (und alle anderen) Dividenden einbehaltene Quellensteuer (bis zu einem Höchstbetrag von 800 EUR) kann dann über die persönliche Einkommensteuererklärung (Codes 1437 und 2437) mit der geschuldeten (und gegebenenfalls erstatteten) Einkommensteuer verrechnet werden.

 

Dividenden, die an minderjährige Kinder gezahlt werden, fließen ihren Eltern zu. Sofern nicht ein Elternteil ausschließlich das Einkommen der Kinder erhält, muss jeder Elternteil die Hälfte der seinen minderjährigen Kindern zugeteilten Dividenden zu seinen eigenen Dividenden hinzurechnen.