Das Vermögen der Cera besteht größtenteils aus Beteiligungen an der KBC Gruppe und KBC Ancora. KBC Ancora ist eine Monoholding, deren Firmenvermögen ausschließlich aus Aktien der KBC Gruppe besteht, und eine mittelbare Beteiligung an der KBC Gruppe.
Die Entwicklung der KBC Gruppe ist somit sehr wichtig für die Cera und alle Teilhaber. Für die Verwaltung des in die KBC Gruppe investierten Vermögens ist eine aktive Beteiligung der Cera und ihrer Mandatsträger an den diversen Führungsorganen der Gesellschaften dieses Konzerns erforderlich. So trägt die Cera zur Strategiebildung dieser Gesellschaften und der Aufsicht über sie bei und berücksichtigt dabei ihre genossenschaftlichen Werte.
Die Cera realisiert ihre aktive Beteiligung im Rahmen der Konsortialvereinbarung, die mit KBC Ancora, MRBB und den ‚Anderen Kernaktionären‘ (AKA) geschlossen wurde. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die allgemeine Unternehmensführung der KBC Gruppe zu unterstützen, zu koordinieren und zu beaufsichtigen und die Aktionärsstabilität des KBC-Konzerns zu garantieren.
Ende 2024 haben Cera, KBC Ancora, MRBB und die AKAs den Konsortialvereinbarung für die KBC Gruppe unverändert für einen neuen Zeitraum von zehn Jahren verlängert. Die Verlängerung der Konsortialvereinbarung trat am 1. Dezember 2024 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt verfügten Cera, KBC Ancora, MRBB und die AKAs über 41,75% der Gesamtzahl der Aktien der KBC Gruppe. Cera und KBC Ancora werden für die Anwendung dieser Vereinbarung als eine einzige Partei betrachtet. Sie haben zusammen 22,55 % der gesamten Aktien der KBC Gruppe zugesagt.
Im Dezember 2024 hat sich die Anzahl der ausstehenden Aktien der KBC Gruppe im Rahmen einer Kapitalerhöhung für die Mitarbeiter leicht erhöht, so dass die oben genannten Prozentsätze zum Bilanzstichtag 2024 41,73% bzw. 22,53% betragen.
Die Konsortialversammlung tagt mindestens vier Mal im Jahr und auf jeden Fall im Vorfeld der Hauptversammlung der KBC Gruppe. Die Konsortialversammlung beschließt unter anderem über das Abstimmungsverhalten der beteiligten Aktionäre auf der Hauptversammlung der KBC Gruppe AG. Die Versammlung gibt außerdem nicht bindende Empfehlungen zu bestimmten Themen im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrats der KBC Gruppe AG oder deren Tochtergesellschaften ab. In der Konsortialversammlung hat jeder Aktionär so viele Stimmen, wie er Konsortialaktien hält. Außer bei einer begrenzten Zahl an Entscheidungen beschließt die Konsortialversammlung – wenn keine Einstimmigkeit herrscht – mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei keine der Aktionärsgruppen ein Veto einlegen kann.
Zwischen den AKAs gelten gegenseitige Vorkaufsrechte. Die von der Cera, KBC Ancora und MRBB gehaltenen Aktien können frei übertragen werden.
Schauen Sie sich die Aktionärsstruktur der KBC Gruppe an.
Als Kernaktionär der KBC Gruppe ist die Cera fest vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert dieses wichtigen Entscheidungszentrums im eigenen Land überzeugt. So schafft die Cera Chancen auf direkte und indirekte Beschäftigung für 40.000 Menschen.