Band mit der KBC

Verankerung KBC Gruppe und Verwaltung des Vermögens

 

Das Vermögen der Cera besteht größtenteils aus Beteiligungen an der KBC Gruppe und KBC Ancora. KBC Ancora ist eine Monoholding, deren Firmenvermögen ausschließlich aus Aktien der KBC Gruppe besteht, und eine mittelbare Beteiligung an der KBC Gruppe.

 

Die Entwicklung der KBC Gruppe ist somit sehr wichtig für die Cera und alle Teilhaber. Für die Verwaltung des in die KBC Gruppe investierten Vermögens ist eine aktive Beteiligung der Cera und ihrer Mandatsträger an den diversen Führungsorganen der Gesellschaften dieses Konzerns erforderlich. So trägt die Cera zur Strategiebildung dieser Gesellschaften und der Aufsicht über sie bei und berücksichtigt dabei ihre genossenschaftlichen Werte.

Konsortialvereinbarung

 

Die Cera realisiert ihre aktive Beteiligung im Rahmen der Konsortialvereinbarung, die mit KBC Ancora, MRBB und den ‚Anderen Kernaktionären‘ (AKA) geschlossen wurde. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die allgemeine Unternehmensführung der KBC Gruppe zu unterstützen, zu koordinieren und zu beaufsichtigen und die Aktionärsstabilität des KBC-Konzerns zu garantieren.

 

Ende 2014 haben die Cera, Ancora, MRBB und die AKAs ihr Einvernehmen in Bezug auf die KBC Gruppe für einen neuen Zeitraum von zehn Jahren verlängert. Sie traten mit ihren sämtlichen Aktien einer aktualisierten Vereinbarung bei. Ihre Beteiligung an der KBC Gruppe betrug zum 31. Dezember 2017 insgesamt 40,20 %. Die Cera und KBC Ancora werden für die Anwendung dieser Vereinbarung als eine einzige Partei angesehen. Sie haben zusammen 21,19 % der gesamten Aktien der KBC Gruppe zugesagt.

 

Die Konsortialversammlung tagt mindestens vier Mal im Jahr und auf jeden Fall im Vorfeld der Hauptversammlung der KBC Gruppe. Die Konsortialversammlung beschließt unter anderem über das Abstimmungsverhalten der beteiligten Aktionäre auf der Hauptversammlung der KBC Gruppe AG. Die Versammlung gibt außerdem nicht bindende Empfehlungen zu bestimmten Themen im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrats der KBC Gruppe AG oder deren Tochtergesellschaften ab. In der Konsortialversammlung hat jeder Aktionär so viele Stimmen, wie er Konsortialaktien hält. Außer bei einer begrenzten Zahl an Entscheidungen beschließt die Konsortialversammlung – wenn keine Einstimmigkeit herrscht – mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei keine der Aktionärsgruppen ein Veto einlegen kann.

 

Zwischen den AKAs gelten gegenseitige Vorkaufsrechte. Die von der Cera, KBC Ancora und MRBB gehaltenen Aktien können frei übertragen werden. Mit dieser Fortführung der Aktionärsvereinbarung in aktualisierter Fassung bekräftigen die Cera und KBC Ancora, dass sie ihre Rolle in der Verankerung der KBC Gruppe auch in Zukunft langfristig übernehmen werden, und zwar gemeinsam mit MRBB und den Anderen Kernaktionären.

Schauen Sie sich die Aktionärsstruktur der KBC Gruppe an.

 

Als Kernaktionär der KBC Gruppe ist die Cera fest vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert dieses wichtigen Entscheidungszentrums im eigenen Land überzeugt. So schafft die Cera Chancen auf direkte und indirekte Beschäftigung für 38.000 Menschen.

 

Weitere Informationen zur KBC Gruppe AG.