Häufig gestellte Fragen zu den Anteilen

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Sur l'attestation fiscale que j'ai reçue de KBC/CBC au printemps 2026, le montant exonéré d'impôt des dividendes des parts coopératives est différent de celui indiqué dans les autres communications que j'ai vues à ce sujet. Quel est le montant correct ?

Dans l'attestation fiscale relative aux dividendes des parts coopératives Cera que vous avez reçue par l'intermédiaire de la CBC/KBC Brussels, il y a effectivement un montant erroné. Il y est indiqué que le montant exonéré d'impôt des dividendes des parts coopératives pour l'exercice d'imposition 2026 s'élève à 859 euros. Le montant correct est de 833 euros. Les coopérateurs inscrits à la communication digitale de Cera en ont été informés par un e-mail envoyé par Cera le 7 mai et via CBC/KBC Brussels.

Worauf habe ich bei einem Austritt Anspruch?
Der Auszahlungsbetrag bei einem Austritt hängt von der Art und der Anzahl der Genossenschaftsanteile ab, die der Teilhaber besitzt.

  • Bei einem Austritt mit E‑Anteilen hat der Teilhaber Anspruch auf die Rückzahlung von höchstens dem Nennkapital (50 Euro pro Anteil). Die Dividende wird bis zum Austrittsdatum zeitanteilig berechnet.
  •  Bei einem Austritt mit D‑Anteilen erhält der Teilhaber KBC‑Ancora‑Aktien. Hierfür benötigt er ein Wertpapierdepot. Die Dividende wird bis zum Austrittsdatum zeitanteilig berechnet.
Den Wert Ihrer Cera‑Anteile können Sie mit unserem Rechner berechnen.

Es fallen keine Austrittskosten an.
Muss ich mit allen meinen Genossenschaftsanteilen gleichzeitig austreten?

Nein, Sie müssen nicht mit allen Ihren Genossenschaftsanteilen gleichzeitig austreten. Sie können auch nur mit einem Teil Ihrer Anteile austreten (mit B‑, D‑ oder E‑Anteilen).

Wenn Sie mindestens 12 E‑Anteile (im Wert von 600 Euro) behalten, profitieren Sie weiterhin von allen Cera‑Vorteilen.

Wann kann ich einen Austrittsantrag stellen?

Sie können während der ersten sechs Monate eines jeden Jahres (vom 2. Januar bis einschließlich 30. Juni oder bis zum vorhergehenden Werktag) einen Austrittsantrag stellen. Das Verfahren umfasst zwei Schritte:

Vom 2. Januar bis einschließlich 30. Juni oder bis zum vorhergehenden Werktag können digitale Kunden von KBC, CBC und KBC Brussels über KBC Touch oder KBC Mobile einen Austrittsantrag stellen. Gehen Sie hierzu zum Bereich „Sparen und Anlegen“ und wählen Sie anschließend „Genossenschaftsanteile“. Wenn Sie anschließend auf die Kachel der jeweiligen Anteilskategorie (B, D oder E) klicken, können Sie einen Austrittsantrag stellen. Während dieses Zeitraums können Sie Ihren Antrag auch über eine Bankfiliale registrieren lassen.

Anfang Juli werden die eingereichten Austrittsanträge ausgeführt. Ist die Zahl der Austritte außergewöhnlich hoch, kann es sein, dass Ihr Austrittsantrag nur teilweise ausgeführt wird. Um die Gleichbehandlung der Teilhaber und/oder die Stabilität der Genossenschaft zu gewährleisten, kann Cera die freiwilligen Austritte auf 10 % des Kapitals oder der Gesamtzahl der Teilhaber begrenzen.

Da es sich um Genossenschaftsanteile handelt, ist ein freiwilliger Austritt nur in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres möglich. Im zweiten Halbjahr (vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember) können Sie daher keinen Austrittsantrag stellen.

Kann es vorkommen, dass mein Austrittsantrag nur teilweise ausgeführt wird?

Wenn die Zahl der Austritte begrenzt ist, werden alle Austrittsanträge vollständig ausgeführt. Dies war seit 2014 stets der Fall. Nur wenn die Zahl der Austritte außergewöhnlich hoch ist, kann es vorkommen, dass Ihr Austrittsantrag nur teilweise ausgeführt wird.

Um die Gleichbehandlung der Teilhaber und/oder die Stabilität der Genossenschaft zu gewährleisten, kann Cera die freiwilligen Austritte auf 10 % des Kapitals oder der Gesamtzahl der Teilhaber begrenzen.

Aus diesem Grund werden die im ersten Halbjahr eingereichten Austrittsanträge nicht sofort ausgeführt, sondern bis zum Ende dieses Zeitraums gesammelt. Zeigt sich Anfang Juli, dass die Zahl der eingereichten Austrittsanträge unter 10 % des Kapitals oder der Gesamtzahl der Teilhaber liegt, werden alle Anträge vollständig angenommen.

Liegt die Zahl der Austritte darüber, kann der Verwaltungsrat beschließen, die Austrittsanträge nur teilweise anzunehmen. In diesem Fall erfolgt der Austritt anteilig entsprechend dem Kapital, für das ein Austritt beantragt wurde.

Erhalte ich noch eine Dividende auf die Cera‑Anteile, mit denen ich in diesem Jahr ausgetreten bin?

Wenn die Generalversammlung von Cera im Juni des folgenden Jahres beschließt, für das betreffende Jahr eine Dividende auszuschütten, erhalten Sie für die B‑ und E‑Anteile, mit denen Sie ausgetreten sind, noch eine Dividende für den Zeitraum von Januar bis Ende Juni.

Diese Dividende wird nach der Generalversammlung im Juni des folgenden Jahres ausgezahlt.

Kann ich einen Austrittsantrag für die Anteile meines minderjährigen Kindes stellen?

Als gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Teilhabers benötigen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Genehmigung des Friedensrichters.

Bewahren Sie diese Genehmigung gut auf. Möglicherweise benötigen Sie sie erneut, falls Sie für den nicht ausgeführten Teil Ihres ersten Antrags einen weiteren Austrittsantrag stellen müssen.

Was geschieht mit den Cera‑Anteilen im Todesfall?
Im Gesetz und in der Satzung von Cera wird zwischen freiwilligen Austritten und Austritten von Rechts wegen unterschieden.

Austritte von Rechts wegen sind Austritte aufgrund von Konkurs, offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit, Liquidation oder des Todes eines Teilhabers. (Artikel 6 der Cera-Satzung).

Austritte in anderen als den abschließend aufgezählten Fällen gelten als freiwillige Austritte.Eine mögliche Entscheidung, die Austritte auf 10 % des Kapitals oder der Gesamtzahl der Teilhaber zu begrenzen, betrifft ausschließlich die freiwilligen Austritte.

Austritte von Rechts wegen werden unverzüglich und vollständig ausgeführt.