Häufig gestellte Fragen zur Unterstützung der Gesellschaft

Wer kann Unterstützung beantragen?
  • Ein VoG (gemeinnütziger Verein) oder eine faktische Vereinigung
  • Die Organisation hat ihren Sitz in Belgien und führt ihre Projekte in Belgien durch.
  • Die Organisation hat noch keine Unterstützung erhalten oder die letzte Unterstützung liegt mindestens drei Kalenderjahre zurück.
    Beispiel: Hat Ihre Organisation 2023 eine Unterstützung erhalten, kann sie 2026 erneut Unterstützung für ein neues Projekt beantragen.
Welche Bedingungen gelten?
  • Das Projekt passt zu einem der Ziele von Cera.
  • Die Unterstützung kommt unmittelbar der Organisation zugute, die den Antrag stellt. Eine indirekte Unterstützung kommt nicht infrage.
  • Das Projekt wird nach der Sitzung des Regionalen Beratungsausschusses durchgeführt. Das entsprechende Datum finden Sie, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben.
  • Folgende Anträge kommen in jedem Fall nicht infrage:
    • Anträge von Sportvereinen (ausgenommen G-Sport oder Aktivitäten, die mit einem Tätigkeitsbereich von Cera verbunden sind)
    • Straßen-, Nachbarschafts- oder Jubiläumsfeste von Vereinen
    • Projekte, die ausschließlich den sozialen Zusammenhalt fördern
Wie können Sie Unterstützung für ihr Projekt beantragen?

Über das Online-Antragsformular.

Bitte beachten Sie:
Für regionale Projekte gibt es jedes Jahr drei Einreichungsfristen. Nach jeder Frist beurteilen die Regionalen Beratungsausschüsse die eingereichten Projekte und entscheiden über eine mögliche Unterstützung.

  • Anträge, die bis zum 9. Januar eingereicht werden, werden zwischen dem 1. Februar und dem 15. März beurteilt.
  • Anträge, die bis zum 9. April eingereicht werden, werden zwischen dem 1. Mai und dem 15. Juni beurteilt.
  • Anträge, die bis zum 9. September eingereicht werden, werden zwischen dem 1. Oktober und dem 15. November beurteilt.
Benötigen Sie weitere Informationen?

Den zuständigen Berater für Ihre Region finden Sie, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben.