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Hier finden Sie Antworten auf all Ihre Fragen zu dieser Ausgabe von E-Anteilen.
Lesen Sie vor einer Investition den Prospekt. So können Sie die potenziellen Risiken und Vorteile einer Anlage in Cera-Anteile umfassend beurteilen.
Die Genehmigung des Prospekts durch die FSMA ist nicht als Empfehlung der angebotenen Anteilen zu verstehen.
Ja, allerdings nicht selbstständig.
Bitte beachten Sie: Möchte ein minderjähriger Teilhaber mit E‑Anteilen aus Cera austreten, muss die gesetzliche Vertretung dem Austrittsantrag eine Genehmigung des Friedensrichters beifügen.
Ja, das ist möglich, allerdings nicht direkt.
Möchten Sie E‑Anteile für Ihr minderjähriges Enkelkind zeichnen, können nur die Eltern oder die gesetzliche Vertretung alle erforderlichen Formalitäten erledigen und die Zeichnung vornehmen. Das bedeutet, dass die Eltern oder die gesetzliche Vertretung selbst eine KBC-, KBC-Brussels- oder CBC-Filiale aufsuchen oder die Zeichnung über KBC Live (Fernbank) beziehungsweise über die Online-Anwendungen von KBC, KBC Brüssel oder CBC vornehmen müssen.
Wie läuft die Zeichnung konkret ab?
Die Zeichnung ist pro E‑Anteil zum statutarischen Ausgabepreis von 50 Euro möglich, unter Berücksichtigung des satzungsmäßigen Höchstbestands von insgesamt 100 E‑Anteilen.
Es ist möglich, mehrmals zu zeichnen, auch innerhalb derselben Ausgabeperiode.
Für die Zeichnung fallen keine Einstiegskosten an.
Alle E‑Anteile werden bei der Zeichnung vollständig eingezahlt.
Die Zeichnungsfrist läuft vom 18. Juni 2026 bis einschließlich 28. Mai 2027, vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung.
Cera eG hat das Recht, das Angebot jederzeit auszusetzen oder vorzeitig zu schließen. In diesem Fall wird ein Nachtrag zum Prospekt veröffentlicht. Die entsprechende Entscheidung wird vom statutarischen Verwalter oder vom Ausschuss für die tägliche Geschäftsführung getroffen.
Sobald eine zeichnende Person die Einlage für die Anteile eingezahlt hat, kann die Zeichnung nicht mehr geändert werden.
Wie läuft die Zeichnung ab?
Die zeichnende Person ist noch keine Kundin bzw. kein Kunde von KBC, KBC Brussels oder CBC
Zeichnung in der Filiale (Bearbeitungsdauer: ca. 2 Arbeitstage))
- Auf den Namen der zeichnenden Person wird ein (vorübergehendes) Girokonto eröffnet.
- Die zeichnende Person stellt vor der Zeichnung einen ausreichenden Betrag auf dem Girokonto bereit.
- Auf den Namen der zeichnenden Person wird ein Cera‑Teilhaberkonto eröffnet.
- Die Zeichnung der E‑Anteile erfolgt durch Belastung des Guthabens auf dem Girokonto.
Online-Zeichnung (Bearbeitungszeit ca. ca. 15 Minuten)
- Die zeichnende Person identifiziert sich auf der Website von KBC, KBC Brussels oder CBC über itsme®.
- Es wird ein Cera‑Teilhaberkonto eröffnet.
- Die zeichnende Person bezahlt über Bancontact.
- Die Zeichnung der E‑Anteile wird ausgeführt.
Die zeichnende Person ist bereits Kundin bzw. Kunde von KBC, KBC Brussels oder CBC
(Bearbeitungsdauer: ca. 1 Stunde über Filiale oder KBC Live und ca. 15 Minuten über KBC Mobile oder KBC Touch):
Die zeichnende Person ist noch kein Cera‑Teilhaber
Die zeichnende Person ist bereits Cera‑Teilhaber
Am Ende des Zeichnungsvorgangs erhält die zeichnende Person von KBC, KBC Brussels oder CBC eine Bestätigung über die Ausführung ihres Auftrags.
Die Teilhaber können jederzeit eine Übersicht ihrer Cera‑Anteile sowie der Anteile ihrer minderjährigen Kinder in KBC Mobile, KBC Touch oder KBC Invest einsehen oder diese in ihrer KBC‑Filiale anfordern.
Nein.
Die Eintragung der E‑Anteile in das Anteilsregister erfolgt am Tag der Einzahlung der Einlage, vorbehaltlich der Annahme durch die Cera Verwaltungsgesellschaft AG, die statutarische Verwalterin von Cera.
Eine etwaige vorzeitige Beendigung oder Aussetzung des Angebots hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Zeichnungen. Diese bleiben gültig. In der Zeit zwischen der Zeichnung und der Annahme durch die statutarische Verwalterin hat die zeichnende Person keine Rechte oder Pflichten gegenüber Cera. Das bedeutet insbesondere, dass sie während dieser Übergangszeit mit den gezeichneten E‑Anteilen weder an der Generalversammlung noch an den Mitwirkungsmöglichkeiten oder den Teilhabervorteilen von Cera teilnehmen kann.
Voraussetzung für die Annahme ist, dass die E‑Anteile vollständig eingezahlt wurden. Nach der Annahme durch die statutarische Verwalterin wird die zeichnende Person Cera‑Teilhaber.
Die statutarische Verwalterin darf eine Zeichnung nicht aus spekulativen oder willkürlichen Gründen ablehnen.
Die Aufnahme als Teilhaber wird durch die Eintragung in das Anteilsregister nach Annahme durch die statutarische Verwalterin nachgewiesen.
Die Dividende wird pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der vollständigen Einzahlung der Anteile berechnet und nicht ab dem Zeitpunkt der Annahme der Zeichnung.
Habe ich immer Anspruch auf eine Dividende?
Der Verwaltungsrat der Cera Verwaltungsgesellschaft unterbreitet der Generalversammlung jedes Jahr einen Vorschlag zur Dividende. Dieser berücksichtigt den genossenschaftlichen Charakter von Cera, die (wiederkehrenden) Ergebnisse sowie die langfristigen Ziele als gesellschaftlich engagierte Investorin.
Cera ist eine vom Wirtschaftsminister auf Vorschlag des Nationalen Genossenschaftsrats (NGR) anerkannte Genossenschaft. Die Dividende darf niemals den Höchstsatz je Anteil überschreiten, der in den Anerkennungsbedingungen des Nationalen Genossenschaftsrats festgelegt ist. Seit 1996 beträgt dieser Höchstsatz 6 %. Es kann jedoch auch vorgeschlagen werden, keine Dividende auszuschütten.
Erhält ein Teilhaber eine Dividende auf seine Cera‑Anteile, wird auf diese Dividende eine Quellensteuer von 30 % einbehalten. Diese einbehaltene Quellensteuer kann von in Belgien steuerlich ansässigen Personen über die Einkommensteuererklärung mit der geschuldeten Einkommensteuer verrechnet werden. Gegebenenfalls erfolgt eine Rückerstattung für Dividenden bis zu einem Betrag von maximal 833 Euro pro Steuerpflichtigem und Jahr (Steuerjahr 2026 / Einkünftejahr 2025 sowie Steuerjahr 2027 / Einkünftejahr 2026).
Beschließt die Generalversammlung von Cera für das Geschäftsjahr 2026 die Ausschüttung einer Dividende, wird die Genossenschaftsdividende auf die E‑Anteile, die im Zeitraum vom 18. Juni 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 gezeichnet wurden, erstmals im Juni 2027 nach der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2026 ausgezahlt.
Die Dividende wird auf ein Giro- oder Sparkonto bei der KBC Bank, KBC Brussels, CBC Banque oder bei einer anderen belgischen oder europäischen Finanzinstitution ausgezahlt. Dieses Konto muss auf den Namen des Teilhabers oder seiner gesetzlichen Vertretung lauten. Bei verheirateten Partnern kann auch ein gemeinsames Konto angegeben werden.
Der Teilhaber verpflichtet sich, jede Änderung seiner Kontoverbindung über seine KBC-, KBC-Brussels- oder CBC-Filiale an Cera zu melden. Cera haftet nicht für die Folgen einer unterlassenen Mitteilung. Nicht eingeforderte Dividenden verjähren nach fünf Jahren (und verfallen zwei Jahre nach Beendigung der Teilhaberschaft) und fallen Cera zu.
Reicht das Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Teilhaber gemäß Artikel 9 der Satzung auszuzahlen, erfolgt die Auszahlung anteilig.
Bei einem Austritt haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung von höchstens der tatsächlich eingezahlten Einlage.
Bei einem E‑Anteil beträgt die tatsächlich eingezahlte Einlage 50 Euro pro Anteil.
Es ist nicht möglich, bei einem Austritt mehr als die bei der Zeichnung tatsächlich eingezahlte Einlage zurückzuerhalten.
Die Dividende auf die E‑Anteile wird bis zum Tag des Austritts zeitanteilig berechnet.
Es fallen keine Austrittskosten an.
Reicht das Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Teilhaber gemäß Artikel 9 der Satzung auszuzahlen, erfolgt die Auszahlung anteilig.
Cera ist der Ansicht, dass die nachstehend beschriebenen Faktoren die wesentlichen Risiken darstellen, die mit den angebotenen E‑Anteilen und/oder den Tätigkeiten von Cera verbunden sind. Diese Faktoren können die Fähigkeit von Cera beeinflussen, auf die E‑Anteile eine Dividende auszuschütten und/oder bei einem Austritt die tatsächlich eingezahlte Einlage von 50 Euro pro E‑Anteil zurückzuzahlen. Sie können auch Einfluss auf die Entscheidung von Cera haben, freiwillige Austritte gemäß Artikel 6 der Satzung zu akzeptieren oder abzulehnen.
Die Unfähigkeit von Cera, auf die ausgegebenen E‑Anteile eine Dividende auszuschütten oder bei Beendigung der Teilhaberschaft die tatsächlich eingezahlte Einlage von 50 Euro pro E‑Anteil zurückzuzahlen, sowie eine mögliche Entscheidung über die Ablehnung freiwilliger Austritte gemäß Artikel 6 der Satzung können jedoch auch aus anderen Gründen eintreten.
Die nachstehende Auflistung der Risiken ist nicht abschließend. Es ist jederzeit möglich, dass die Gruppe von einem Risiko betroffen wird, das auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen nicht als wesentlich angesehen wird.
Die Investition in Anteile ist mit Risiken verbunden. Als zeichnende Person tragen Sie das Risiko, einen Teil oder sogar den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Lesen Sie deshalb vor einer Investition den vollständigen Prospekt und beachten Sie dabei insbesondere die beschriebenen Risikofaktoren.
Für Cera spezifische Risikofaktoren
- Marktrisiko: Die Vermögenswerte von Cera bestehen zu einem sehr großen Teil aus Aktien von KBC Ancora und der KBC-Gruppe. Deren Börsenkurs kann starken Schwankungen unterliegen, während die Verbindlichkeiten von Cera, insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen Fremdfinanzierung sowie gegenüber den Teilhabern bei Beendigung ihrer Teilhaberschaft, größtenteils in Nominalbeträgen ausgedrückt sind. Zum 31. Dezember 2025 bestanden die Vermögenswerte von Cera zu rund 77 % aus Aktien von KBC Ancora und der KBC‑Gruppe.
- Liquiditätsrisiko infolge sinkender oder ausbleibender Dividenden aus den Beteiligungen an KBC Ancora und der KBC‑Gruppe: Die (wiederkehrenden) Erträge von Cera bestehen zu einem sehr großen Teil aus Dividenden auf diese Beteiligungen und hängen daher wesentlich von externen Faktoren ab. Sinkende oder ausbleibende Dividenden können die Liquiditätslage von Cera negativ beeinflussen.
Die verschiedenen Risiken, die sich auf Ebene der KBC‑Gruppe ergeben können, spiegeln sich auf Ebene von Cera hauptsächlich in den beiden vorstehend beschriebenen Risiken wider (Marktrisiko und Liquiditätsrisiko).
- Liquiditätsrisiko durch Austritte mit Genossenschaftsanteilen: Freiwillige Austritte und Austritte von Rechts wegen führen zu Mittelabflüssen. Die Zahl der Austritte kann erheblichen Schwankungen unterliegen, was sich negativ auf die Liquiditätslage von Cera auswirken kann. Die statutarische Verwalterin kann Austritte jedoch in bestimmten, satzungsmäßig vorgesehenen Fällen beschränken oder ablehnen. Zudem können Austritte bis zum Ende des Zeitraums ausgesetzt werden, in dem freiwillige Austritte möglich sind.
- Konzentrationsrisiko: Ein sehr großer Teil der Vermögenswerte von Cera ist direkt oder indirekt in der KBC‑Gruppe investiert. Dieses Risiko verstärkt andere Risikofaktoren, insbesondere das Marktrisiko sowie das Liquiditätsrisiko infolge sinkender oder ausbleibender Dividenden aus den Beteiligungen an KBC Ancora und der KBC‑Gruppe. Zum 31. Dezember 2025 bestanden die Vermögenswerte von Cera zu rund 77 % aus Aktien von KBC Ancora und der KBC‑Gruppe.
- Risiko neuer Vorschriften oder neuer Auslegungen bestehender Vorschriften: Dies gilt gegebenenfalls insbesondere für Regelungen, die sich speziell auf Genossenschaften beziehen und negative Auswirkungen haben können (regulatorisches Risiko).
- Risiko des Verlusts der Anerkennung als Genossenschaft: Sollte Cera diese Anerkennung verlieren, könnte dies die Position von Cera als Förderin des genossenschaftlichen Unternehmertums beeinträchtigen. Dies könnte sich wiederum negativ auf die Bindung bestehender Teilhaber sowie auf die Gewinnung neuer Teilhaber auswirken.
- Risiko im Zusammenhang mit Veränderungen der Aktionärsstruktur der KBC‑Gruppe bzw. von KBC Ancora: Solche Veränderungen können die Möglichkeit beeinträchtigen, die Ziele des Aktionärssyndikats zu verwirklichen.
Teilhaber können während der ersten sechs Monate jedes Geschäftsjahres (zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni) freiwillig austreten. In bestimmten, in der Satzung vorgesehenen Fällen kann die statutarische Verwalterin Austrittsanträge aussetzen oder freiwillige Austritte ablehnen. In den Jahren 2024, 2025 und 2026 wurden Austrittsanträge während der ersten Jahreshälfte ausgesetzt und nach Ablauf dieses Zeitraums vollständig ausgeführt.
Teilhaber können vollständig oder teilweise austreten und dabei Anteile einer oder mehrerer Anteilskategorien zurückgeben.
In diesem Fall endet die Teilhaberschaft automatisch.
Die Erben haben Anspruch auf die Rückzahlung von höchstens der tatsächlich eingezahlten Einlage von 50 Euro pro Anteil.
Die Dividende auf die E‑Anteile wird bis zum Todestag zeitanteilig berechnet.
Um die Teilhabervorteile von Cera nutzen zu können, müssen die Anteile eines Teilhabers – unabhängig von ihrer Art – mindestens 600 Euro an tatsächlich eingezahlten Einlagen bei Cera vertreten.
Verfügt ein Teilhaber über zwölf oder mehr E‑Anteile, erfüllt er diese Voraussetzung stets und kann nach seiner Aufnahme als Teilhaber sofort die laufenden Online‑Teilhabervorteile nutzen.
- Bei einer Zeichnung bis spätestens 31. Juli 2026 erhält er das gedruckte Magazin mit Teilhabervorteilen erstmals im Oktober 2026.
- Bei einer Zeichnung bis spätestens 31. Januar 2027 erhält er das gedruckte Magazin mit Teilhabervorteilen erstmals im März 2027.
Cera behält sich vor, bestimmte Teilhabervorteile oder die Möglichkeit, ausgewählte gesellschaftliche Projekte zu unterstützen, speziell für Personen vorzusehen, die diese Ausgabe zeichnen. Dies kann gegebenenfalls auf bestimmte Gruppen von Zeichnenden beschränkt werden, die vorab festgelegte Kriterien erfüllen (zum Beispiel neue Teilhaber), und/oder auf einen bestimmten Zeitraum während des öffentlichen Angebots.
Sobald ein Bewerber als Teilhaber von der statutarischen Verwalterin angenommen wurde, kann er an der Generalversammlung teilnehmen.
Cera weist darauf hin, dass Teilhaber, die kurz vor einer Generalversammlung aufgenommen werden, möglicherweise keine persönliche Einladung mehr erhalten. Die Einladung zur Generalversammlung ist jederzeit auf www.cera.coop verfügbar.
Anlegen in Anteilen birgt Risiken. Die E-Anteile der Cera sind nicht übertragbar und bei einem Austritt wird maximal der satzungsgemäßen Ausgabepreis erstattet. Als Zeichner gehen Sie das Risiko ein, das investierte Kapital teilweise oder ganz zu verlieren. Lesen Sie vorher den vollständigen Prospekt auf der Website www.cera.coop/nl/prospectus, sodass Sie die potenziellen Risiken und Vorteile im Zusammenhang mit der Entscheidung, in Wertpapieren anzulegen, vollständig verstehen. Der Prospekt enthält detailliertere Informationen als dieses Dokument. Beachten Sie vor allem die Risikofaktoren, die in Kapitel 1 „Risikofaktoren“ des Prospekts beschrieben sind. Die Cera unterliegt unter anderem dem Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Konzentrationsrisiko, sowie Risiken, die mit der KBC-Gruppe und ihren Tätigkeiten verbunden sind. Die Aktiva der Cera sind zu einem sehr großen Teil, Beteiligungen an KBC Ancora und an der KBC Gruppe, wodurch die Solvabilität der Cera weitgehend durch den Wert dieser Beteiligungen bestimmt wird. Die (wiederkehrenden) Einkünfte der Cera bestehen nahezu ausschließlich aus Dividenden auf ihre Beteiligungen an KBC Ancora und der KBC Gruppe, sodass ein etwaiger Rückgang dieser Einkünfte sich negativ auf die Liquiditätsposition der Cera auswirkt. Auch Austritte können einen erheblichen Einfluss auf die Cashflows der Cera haben. Cera-Prospekt können Sie am ersten Tag der Zeichnungsfrist kostenlos am Sitz der Cera (Muntstraat 1, 3000 Löwen) auf einfache Anfrage anfordern.
Sie können ihn auch auf der Website (www.cera.coop/nl/prospectus) einsehen oder per E-Mail (info@cera.coop) bzw. telefonisch (0800 62 340) anfordern. Die Genehmigung des Prospekts durch die FSMA darf nicht als Anpreisung der angebotenen Wertpapiere betrachtet werden.
Mit Beschwerden können Sie sich an die Beschwerdestelle der Cera (www.cera.coop) oder an den Ombudsmann für finanzielle Konflikte (www.ombudsfin.be) wenden.