Häufig gestellte Fragen zur Ausgabe der E‑Anteile

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Hier finden Sie Antworten auf all Ihre Fragen zu dieser Ausgabe von E-Anteilen.

Lesen Sie vor einer Investition den Prospekt. So können Sie die potenziellen Risiken und Vorteile einer Anlage in Cera-Anteile umfassend beurteilen.
Die Genehmigung des Prospekts durch die FSMA ist nicht als Empfehlung der angebotenen Anteilen zu verstehen.

 

Antworten

Wer kann Anteile zeichnen?

Jede natürliche Person kann einen oder mehrere E‑Anteile zeichnen. Sowohl bestehende Cera‑Teilhaber als auch natürliche Personen, die noch keine Cera‑Teilhaber sind, können sich an dieser Ausgabe beteiligen.

Können Minderjährige E-Anteile zeichnen?

Ja, allerdings nicht selbstständig.

Die gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes kann E‑Anteile für das Kind zeichnen.

Bitte beachten Sie: Möchte ein minderjähriger Teilhaber mit E‑Anteilen aus Cera austreten, muss die gesetzliche Vertretung dem Austrittsantrag eine Genehmigung des Friedensrichters beifügen.

Kann ich als Großelternteil E‑Anteile für mein Enkelkind zeichnen?

Ja, das ist möglich, allerdings nicht direkt.

Möchten Sie E‑Anteile für Ihr minderjähriges Enkelkind zeichnen, können nur die Eltern oder die gesetzliche Vertretung alle erforderlichen Formalitäten erledigen und die Zeichnung vornehmen. Das bedeutet, dass die Eltern oder die gesetzliche Vertretung selbst eine KBC-, KBC-Brussels- oder CBC-Filiale aufsuchen oder die Zeichnung über KBC Live (Fernbank) beziehungsweise über die Online-Anwendungen von KBC, KBC Brüssel oder CBC vornehmen müssen.

Wie läuft die Zeichnung konkret ab?

  1. Sie überweisen den Zeichnungsbetrag als Großelternteil auf ein Konto bei KBC, KBC Brussels oder CBC, das auf den Namen der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung Ihres minderjährigen Enkelkindes beziehungsweise auf den Namen Ihres volljährigen Enkelkindes lautet.
    Verfügen diese Personen noch nicht über ein Girokonto bei KBC, KBC Brussels oder CBC, kann im Filialnetz der KBC-Gruppe unkompliziert ein kostenloses temporäres Girokonto eröffnet werden.
  2. Anschließend zeichnen die Eltern oder die gesetzliche Vertretung Ihres minderjährigen Enkelkindes beziehungsweise Ihr volljähriges Enkelkind die Cera‑Anteile. Dies kann in einer KBC-, KBC-Brussels- oder CBC-Filiale, über KBC Live (Fernbank) oder über die Online-Anwendungen von KBC, KBC Brussels oder CBC erfolgen.
Kann die Zeichnung mit einer Vollmacht erfolgen?

Ja.

Bei der Zeichnung werden 50 Euro pro E‑Anteil bezahlt.
Die Zahlung ist ein Bankgeschäft und erfolgt nach den üblichen Verfahren von KBC, KBC Brussels und CBC.

Für welchen Betrag kann ich zeichnen?

Die Zeichnung ist pro E‑Anteil zum statutarischen Ausgabepreis von 50 Euro möglich, unter Berücksichtigung des satzungsmäßigen Höchstbestands von insgesamt 100 E‑Anteilen.
Es ist möglich, mehrmals zu zeichnen, auch innerhalb derselben Ausgabeperiode.
Für die Zeichnung fallen keine Einstiegskosten an.
Alle E‑Anteile werden bei der Zeichnung vollständig eingezahlt.

Von wann bis wann kann ich zeichnen?

Die Zeichnungsfrist läuft vom 18. Juni 2026 bis einschließlich 28. Mai 2027, vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung.

Cera eG hat das Recht, das Angebot jederzeit auszusetzen oder vorzeitig zu schließen. In diesem Fall wird ein Nachtrag zum Prospekt veröffentlicht. Die entsprechende Entscheidung wird vom statutarischen Verwalter oder vom Ausschuss für die tägliche Geschäftsführung getroffen.
Sobald eine zeichnende Person die Einlage für die Anteile eingezahlt hat, kann die Zeichnung nicht mehr geändert werden.

Fallen bei der Zeichnung Einstiegskosten an?

Nein, es fallen keine Einstiegskosten an.

Wo kann ich E‑Anteile zeichnen?

Die Zeichnung erfolgt über die Online-Anwendungen von KBC, KBC Brüssel oder CBC (KBC Mobile und KBC Touch), über KBC Live (Fernbank) oder in einer Filiale von KBC, KBC Brussels oder CBC. Bei einer Zeichnung über KBC Live oder über die Online‑Anwendungen verlangt die zeichnende Person ausdrücklich die sofortige und vollständige Ausführung der Zeichnung. Dadurch kann diese nicht widerrufen werden. Die zeichnende Person erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass (vor)vertragliche Informationen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier bereitgestellt werden können.

Wie läuft die Zeichnung ab?

Die zeichnende Person ist noch keine Kundin bzw. kein Kunde von KBC, KBC Brussels oder CBC

Zeichnung in der Filiale (Bearbeitungsdauer: ca. 2 Arbeitstage))

Auf den Namen der zeichnenden Person wird ein (vorübergehendes) Girokonto eröffnet.

Die zeichnende Person stellt vor der Zeichnung einen ausreichenden Betrag auf dem Girokonto bereit.

Auf den Namen der zeichnenden Person wird ein Cera‑Teilhaberkonto eröffnet.

Die Zeichnung der E‑Anteile erfolgt durch Belastung des Guthabens auf dem Girokonto.

 

Online-Zeichnung (Bearbeitungszeit ca. ca. 15 Minuten)

Die zeichnende Person identifiziert sich auf der Website von KBC, KBC Brussels oder CBC über itsme®.

  - Es wird ein Cera‑Teilhaberkonto eröffnet.

  - Die zeichnende Person bezahlt über Bancontact.

Die Zeichnung der E‑Anteile wird ausgeführt.

 

 
Ab September 2026 können sich Personen, die noch keine Kunden von KBC, KBC Brussels oder CBC sind, im Rahmen der Zeichnung auch über KBC Mobile oder KBC Touch identifizieren und mithilfe eines Cera‑Geschenkgutscheins bezahlen.

 

Die zeichnende Person ist bereits Kundin bzw. Kunde von KBC, KBC Brussels oder CBC
(Bearbeitungsdauer: ca. 1 Stunde über Filiale oder KBC Live und ca. 15 Minuten über KBC Mobile oder KBC Touch):

 

Die zeichnende Person ist noch kein Cera‑Teilhaber

  1. Es wird ein Cera‑Teilhaberkonto eröffnet.
  2. Die Zeichnung der E‑Anteile erfolgt durch Belastung des Giro‑ oder Sparkontos der zeichnenden Person bei KBC, KBC Brussels oder CBC..

Die zeichnende Person ist bereits Cera‑Teilhaber

  1. Die Zeichnung der E‑Anteile erfolgt durch Belastung des Giro‑ oder Sparkontos der zeichnenden Person bei KBC, KBC Brussels oder CBC..

 

Am Ende des Zeichnungsvorgangs erhält die zeichnende Person von KBC, KBC Brussels oder CBC eine Bestätigung über die Ausführung ihres Auftrags. 

Die Teilhaber können jederzeit eine Übersicht ihrer Cera‑Anteile sowie der Anteile ihrer minderjährigen Kinder in KBC Mobile, KBC Touch oder KBC Invest einsehen oder diese in ihrer KBC‑Filiale anfordern.

Bin ich am Tag der Zeichnung sofort Cera‑Teilhaber?

Nein.

Die Eintragung der E‑Anteile in das Anteilsregister erfolgt am Tag der Einzahlung der Einlage, vorbehaltlich der Annahme durch die Cera Verwaltungsgesellschaft AG, die statutarische Verwalterin von Cera.

Eine etwaige vorzeitige Beendigung oder Aussetzung des Angebots hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Zeichnungen. Diese bleiben gültig. In der Zeit zwischen der Zeichnung und der Annahme durch die statutarische Verwalterin hat die zeichnende Person keine Rechte oder Pflichten gegenüber Cera. Das bedeutet insbesondere, dass sie während dieser Übergangszeit mit den gezeichneten E‑Anteilen weder an der Generalversammlung noch an den Mitwirkungsmöglichkeiten oder den Teilhabervorteilen von Cera teilnehmen kann.

Voraussetzung für die Annahme ist, dass die E‑Anteile vollständig eingezahlt wurden. Nach der Annahme durch die statutarische Verwalterin wird die zeichnende Person Cera‑Teilhaber.

Die statutarische Verwalterin darf eine Zeichnung nicht aus spekulativen oder willkürlichen Gründen ablehnen.

Die Aufnahme als Teilhaber wird durch die Eintragung in das Anteilsregister nach Annahme durch die statutarische Verwalterin nachgewiesen.

Die Dividende wird pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der vollständigen Einzahlung der Anteile berechnet und nicht ab dem Zeitpunkt der Annahme der Zeichnung.

Welchen finanziellen Ertrag kann ich erwarten?

Habe ich immer Anspruch auf eine Dividende?
Nein. Jedes Jahr schlägt der satzungsgemäße Geschäftsführer der Generalversammlung eine Dividende vor. Die Dividende kann von Jahr zu Jahr variieren und darf niemals den maximalen Prozentsatz pro Anteil überschreiten, der in den Bedingungen für die Genehmigung durch den NRC (Nationaler Genossenschaftsrat) festgelegt ist. Seit 1996 liegt diese Dividende bei maximal 6 %. Es kann auch vorgeschlagen werden, keine Dividende auszuschütten.

Cera ist ein genossenschaftliches Unternehmen, das vom Wirtschaftsminister für die Zwecke des Nationalen Genossenschaftsrates (NRC) anerkannt ist.

Ab dem Veranlagungsjahr 2019 (Dividendenausschüttung im Jahr 2018) wird die (frühere) Befreiung für Dividenden von anerkannten Genossenschaften in eine umfassendere Befreiung für alle Dividenden bis zu einem Höchstbetrag von 640 Euro an Dividenden pro Steuerzahler und Jahr integriert. Ab dem Veranlagungsjahr 2020 (Dividendenausschüttung 2019) wird der Freibetrag für Dividenden weiter auf 800 EUR erhöht. Ab dem Veranlagungsjahr 2021 (Dividendenausschüttung 2020) wird der Freibetrag für Dividenden weiter auf 800 EUR erhöht. Diese Befreiung, die für alle Dividenden gilt, wird nicht an der Quelle, sondern über die Steuererklärung angewendet.

Wenn ein Teilhaber Genossenschaftsdividenden auf seine Cera-Anteile erhält, wird von diesen Dividenden eine Quellensteuer von 30% abgezogen. Diese kann (durch Einwohners des Königreichs) in Steuererklärung mit der geschuldeten Einkommensteuer verrechnet (und gegebenenfalls erstattet) werden, sofern die Obergrenze von 800 Euro (ab dem Steuerjahr 2020) und 800 Euro (ab dem Steuerjahr 2021) an Dividenden pro Steuerpflichtigen und Jahr nicht überschritten worden ist. Gebietsfremde können den Quellensteuerabzug über die Steuererklärung für Gebietsfremde geltend machen.

 

Ab wann kann ich diese Dividende erhalten, wenn beschlossen wird, eine Dividende zu zahlen?
a) E-Anteile, die im Zeitraum vom 9. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gezeichnet wurden.

Falls die Ausschüttung einer Dividende von der Generalversammlung von Cera für das Geschäftsjahr 2020 beschlossen wird, wird die Genossenschaftsdividende auf die im Zeitraum vom 11. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gezeichneten E-Anteile erstmals im Juni 2021, nach der Generalversammlung von Cera für das Geschäftsjahr 2020, ausgezahlt.

b) E-Anteile, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis einschließlich 24. Mai 2021 gezeichnet werden.

Falls die Ausschüttung einer Dividende von der Generalversammlung von Cera für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen wird, wird die Genossenschaftsdividende auf die bei dieser Emission vom 1. Januar 2021 bis einschließlich 24. Mai 2021 gezeichneten E-Anteile erstmals im Juni 2022, nach der Generalversammlung von Cera für das Geschäftsjahr 2021, ausgezahlt.

Die Dividende wird pro rata temporis ab dem Datum der vollständigen Zahlung und nicht ab dem Datum der Annahme der Zeichnung berechnet.

Die Dividende wird auf ein Giro- oder Sparkonto bei der KBC, der KBC Brüssel oder der CBC oder bei einem anderen belgischen Finanzinstitut eingezahlt.

Aus welchem Grund wird die Dividende ausgezahlt?

Die Dividende wird auf ein Giro- oder Sparkonto bei der KBC Bank/KBC Brüssel/CBC Banque oder einem anderen belgischen Finanzinstitut ausgezahlt. Dieses Konto muss auf den Namen des Teilhabers oder seines gesetzlichen Vertreters lauten. Für verheiratete Teilhaber kann ein gemeinsames Konto angegeben werden.
Der Teilhaber verpflichtet sich, Cera über seine KBC/KBC Brüssel/CBC-Bankfiliale Cera über alle Änderungen auf seinem Konto zu informieren. Cera haftet nicht für die Folgen der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtung durch den Teilhaber.

Nicht beanspruchte Dividenden verfallen nach 5 Jahren und fließen Cera zu.
Für den Fall, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Gesellschafter gemäß Artikel 6 der Statuten auszuzahlen, erfolgt die Auszahlung anteilsmäßig.

Worauf haben Sie beim Austritt Anspruch?

Bei einem späteren Austritt mit Ihren E-Anteilen haben Sie Anspruch auf maximal Rückzahlung des satzungsgemäßen Ausgabepreis von 50 Euro je Anteil.

Es besteht keine Möglichkeit, mehr als den Nennwert der Anteile zu erhalten, der zum Zeitpunkt der Zeichnung bezahlt wurde.

 

Die Dividende (auf die E-Anteile) wird anteilig bis zum Datum des Austritts berechnet.

Sie bezahlen keine Austrittsgebühren

Mit einer Investition in E-Anteile verbundene Risiken

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Risikofaktoren. Dabei handelt es sich um Risikofaktoren im Zusammenhang mit den angebotenen E-Anteilen und/oder Risikofaktoren, die spezifisch für die Aktivitäten von Cera oder für die Unternehmen, an denen Cera beteiligt ist, und/oder für den/die Sektor(en), in dem/denen Cera - entweder direkt oder über seine Beteiligungen an KBC Ancora und der KBC-Gruppe - tätig ist oder tätig sein will. Diese Faktoren können sich somit auf die Fähigkeit von Cera auswirken, eine Dividende auf diese Anteile zu zahlen und/oder das Nennkapital von 50 EUR pro E-Anteil bei Rücknahme zurückzuzahlen, und/oder auf die Entscheidung von Cera, freiwillige Austritte in Anwendung von Artikel 3 der Satzung abzulehnen oder nicht.

All diese Faktoren sind unvorhergesehene Umstände, die eintreten können oder auch nicht. Cera kann sich nicht zu der Wahrscheinlichkeit äußern, dass solche unvorhergesehenen Umstände tatsächlich eintreten werden.

Die Unfähigkeit von Cera, eine Dividende auf die von ihm ausgegebenen E-Anteilen zu zahlen oder gegebenenfalls das Nennkapital von 50 EUR pro E-Anteil bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückzuzahlen, sowie jede Entscheidung, den freiwilligen oder unfreiwilligen Austritt in Anwendung von Artikel 3 der Satzung zu verweigern, kann jedoch auch aus anderen Gründen auftreten. Die Liste der Risiken ist nicht erschöpfend, und es ist immer möglich, dass die Gruppe von einem Risiko betroffen sein könnte, das auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen als nicht wesentlich angesehen wird. Zeichnungskandidaten sollten auch die anderen detaillierten Informationen im Prospekt lesen und sich ihre eigene Meinung bilden, bevor sie sich für eine Zeichnung von E-Anteilen entscheiden.

Spezifische Risikofaktoren für Cera

- Liquiditätsrisiko aufgrund der Verringerung oder Streichung von Dividenden auf die Beteiligungen an der KBC Ancora und der KBC Gruppe: Die (wiederkehrenden) Einkünfte der Cera bestehen nahezu ausschließlich aus Dividenden auf ihre Beteiligungen an KBC Ancora und der KBC Gruppe und sind daher weitgehend von externen Faktoren abhängig;

- Liquiditätsrisiko durch Austritte mit Genossenschaftsanteilen: freiwillige Austritte und Austritte von Rechts wegen führen zu einem abgehenden Cashflow. Die Zahl der Ausgänge kann starken Schwankungen unterworfen sein. Der satzungsgemäße Geschäftsführer kann jedoch in einer Reihe von Fällen, die in der Satzung vorgesehen sind, den Austritt beschränken oder verweigern;

- Marktrisiko: Die Aktiva von Cera bestehen zu einem sehr großen Teil aus Anteile der KBC Ancora und der KBC-Gruppe, deren Aktienkurs starken Schwankungen unterliegen kann, während die Verpflichtungen (Verbindlichkeiten) von Cera in Bezug auf die (gegebenenfalls) in Anspruch genommene Fremdfinanzierung und gegenüber seinen Teilhabern bei Beendigung ihrer Beteiligung weitgehend in Nominalbeträgen ausgedrückt sind;

- Risiko im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung: Cera und/oder seine Tochtergesellschaft KBC Ancora nehmen Fremdfinanzierung in Form von kurz- und/oder langfristigen Darlehen in Anspruch. Es ist nicht sicher, dass die Einnahmen immer ausreichen werden, um die Kosten der Fremdfinanzierung (falls vorhanden) zu decken, dass die kurzfristigen Schulden (falls vorhanden) kontinuierlich zugänglich sein werden und dass am Fälligkeitstermin der langfristigen Schulden (falls vorhanden) unter akzeptablen Bedingungen eine alternative Finanzierung gefunden werden kann;

- Risiko im Zusammenhang mit der Änderung der Aktionärsstruktur der KBC-Gruppe und damit die Möglichkeit, die Ziele des Aktionärskonsortiums zu erreichen;

- Risiko neuer Verordnungen oder neuer Richtlinien auf der Grundlage bestehender Verordnungen, insbesondere gegebenenfalls für Genossenschaften, mit möglichen negativen Auswirkungen (regulatorische Risiken);

- Risiko im Zusammenhang mit einem "Bail-In", wonach eine Bank in Schwierigkeiten künftig in erster Linie durch private Mittel, d.h. durch ihre Aktionäre und Gläubiger, gerettet werden muss ("Bail-In");

- Risiko eines Gerichtsverfahrens gegen das Unternehmen;

- Risiko des Verlusts der Anerkennung als Genossenschaft und der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihren Steuerstatus.

Mit einer Investition in E-Anteile verbundene Risiken

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Risikofaktoren. Dabei handelt es sich um Risikofaktoren im Zusammenhang mit den angebotenen E-Anteilen und/oder Risikofaktoren, die spezifisch für die Aktivitäten von Cera oder für die Unternehmen, an denen Cera beteiligt ist, und/oder für den/die Sektor(en), in dem/denen Cera - entweder direkt oder über seine Beteiligungen an KBC Ancora und der KBC-Gruppe - tätig ist oder tätig sein will. Diese Faktoren können sich somit auf die Fähigkeit von Cera auswirken, eine Dividende auf diese Anteile zu zahlen und/oder das Nennkapital von 50 EUR pro E-Anteil bei Rücknahme zurückzuzahlen, und/oder auf die Entscheidung von Cera, freiwillige Austritte in Anwendung von Artikel 3 der Satzung abzulehnen oder nicht.

All diese Faktoren sind unvorhergesehene Umstände, die eintreten können oder auch nicht. Cera kann sich nicht zu der Wahrscheinlichkeit äußern, dass solche unvorhergesehenen Umstände tatsächlich eintreten werden.

Die Unfähigkeit von Cera, eine Dividende auf die von ihm ausgegebenen E-Anteilen zu zahlen oder gegebenenfalls das Nennkapital von 50 EUR pro E-Anteil bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückzuzahlen, sowie jede Entscheidung, den freiwilligen oder unfreiwilligen Austritt in Anwendung von Artikel 3 der Satzung zu verweigern, kann jedoch auch aus anderen Gründen auftreten. Die Liste der Risiken ist nicht erschöpfend, und es ist immer möglich, dass die Gruppe von einem Risiko betroffen sein könnte, das auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen als nicht wesentlich angesehen wird. Zeichnungskandidaten sollten auch die anderen detaillierten Informationen im Prospekt lesen und sich ihre eigene Meinung bilden, bevor sie sich für eine Zeichnung von E-Anteilen entscheiden.

Sind E-Anteile übertragbar?

Nein, das sind sie nicht.

E-Anteile sind weder handelsfähig noch übertragbar, und zwar weder unter Lebenden noch im Todesfall.

Wann kann ich mit E-Anteilen austreten?

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches können Teilhaber, wenn sie mit ihren E-Anteilen austreten möchten, das in den ersten sechs Monaten jedes Geschäftsjahres (vom 1. Januar bis einschließlich 30. Juni) tun.

In einigen in der Satzung festgelegten Fällen kann der satzungsgemäßen Verwalter Austrittsanträge von Teilhabern aussetzen oder freiwillige Austritte ablehnen. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurden die Auszahlungsanträge im ersten Halbjahr ausgesetzt und wurden (oder werden) sie am Ende des ersten Halbjahres vollständig umgesetzt.

Ist es möglich, mit Anteilen eines minderjährigen Teilhabers zurückzutreten?

Ja, das ist möglich, aber der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Teilhabers benötigt eine Genehmigung des Friedensrichters, wenn er um seinen Austritt bittet.

Was geschieht im Falle des Todes eines Teilhabers oder einer Teilhaberin?

In diesem Fall endet der Besitz von Anteilen automatisch.
Die Erben erhalten die Rückerstattung des satzungsgemäßen Ausgabepreis von 50 Euro je E-Anteil.
Die Dividende (auf die E-Anteile) wird anteilig bis zum Todestag berechnet.

Wann kann ich die Cera-Teilhabervorteile genießen?

Wenn der betreffende Teilhaber zwölf oder mehr E-Anteile besitzt, kann er/sie sofort die laufenden Online-Teilhabervorteile nutzen. Bei der Zeichnung spätestens am 31. Juli 2020 wird er das gedruckte Magazin mit den Teilhabervorteilen zum ersten Mal im September 2020 erhalten. Bei der Zeichnung spätestens am 31. Januar 2021 wird er das gedruckte Magazin mit den Teilhabervorteilen zum ersten Mal im März 2021 erhalten.

Wann kann ich an der Generalversammlung von Cera teilnehmen?

Sobald ein Teilhaberkandidat vom satzungsgemäßen Verwalter akzeptiert wurde, kann er/sie an der Generalversammlung teilnehmen.

Cera möchte darauf hinweisen, dass Teilhaber, die in der Zeit vor einer Generalversammlung aufgenommen werden, keine persönliche Einladung dazu erhalten können. Die Einladung zu einer Generalversammlung ist immer unter www.cera.coop verfügbar.

Warnhinweis

Anlegen in Anteilen birgt Risiken. Die E-Anteile der Cera sind nicht übertragbar und bei einem Austritt wird maximal der satzungsgemäßen Ausgabepreis erstattet. Als Zeichner gehen Sie das Risiko ein, das investierte Kapital teilweise oder ganz zu verlieren. Lesen Sie vorher den vollständigen Prospekt auf der Website www.cera.coop/nl/prospectus, sodass Sie die potenziellen Risiken und Vorteile im Zusammenhang mit der Entscheidung, in Wertpapieren anzulegen, vollständig verstehen. Der Prospekt enthält detailliertere Informationen als dieses Dokument. Beachten Sie vor allem die Risikofaktoren, die in Kapitel 1 „Risikofaktoren“ des Prospekts beschrieben sind. Die Cera unterliegt unter anderem dem Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Konzentrationsrisiko, sowie Risiken, die mit der KBC-Gruppe und ihren Tätigkeiten verbunden sind. Die Aktiva der Cera sind zu einem sehr großen Teil, Beteiligungen an KBC Ancora und an der KBC Gruppe, wodurch die Solvabilität der Cera weitgehend durch den Wert dieser Beteiligungen bestimmt wird. Die (wiederkehrenden) Einkünfte der Cera bestehen nahezu ausschließlich aus Dividenden auf ihre Beteiligungen an KBC Ancora und der KBC Gruppe, sodass ein etwaiger Rückgang dieser Einkünfte sich negativ auf die Liquiditätsposition der Cera auswirkt. Auch Austritte können einen erheblichen Einfluss auf die Cashflows der Cera haben. Cera-Prospekt können Sie am ersten Tag der Zeichnungsfrist kostenlos am Sitz der Cera (Muntstraat 1, 3000 Löwen) auf einfache Anfrage anfordern. Sie können ihn auch auf der Website (www.cera.coop/nl/prospectus) einsehen oder per E-Mail (info@cera.coop) bzw. telefonisch (0800 62 340) anfordern. Die Genehmigung des Prospekts durch die FSMA darf nicht als Anpreisung der angebotenen Wertpapiere betrachtet werden.
Mit Beschwerden können Sie sich an die Beschwerdestelle der Cera (www.cera.coop) oder an den Ombudsmann für finanzielle Konflikte (www.ombudsfin.be) wenden.