Acht Bedingungen für einen guten Antrag

1. Das Projekt passt zu einer der drei Ambitionen der Cera

2. Die Organisation ist belgisch und führt das Projekt in Belgien durch

3. Die Organisation ist keine Gesellschaft, es sei denn, es handelt sich um eine anerkannte Genossenschaft. Genossenschaften können nur Projekte einreichen, die zu Ambition 1 und 2 beitragen.

4. Die finanzielle Unterstützung kommt einer Organisation oder einer Vereinigung zugute, nicht einer Person.

5. Die finanzielle Unterstützung kommt direkt der antragstellenden Organisation oder Vereinigung zugute. Indirekte Unterstützung kommt nicht in Betracht.

6. Beim Beschluss des Regionalen Beratungsausschusses bereits realisierte Projekte werden nicht berücksichtigt. Konkret bedeutet dies, dass ein Antrag auf Unterstützung 

  • vom 10.1. bis zum 9.4.: nur für ein Projekt möglich ist, das frühestens am 9.6. realisiert wird
  • vom 10.4. bis zum 9.9.: nur für ein Projekt möglich ist, das frühestens am 9.11. realisiert wird 
  • vom 10.9. bis zum 9.1: nur für ein Projekt möglich ist, das frühestens am 9.3. realisiert wird

7. Das Projekt erfüllt die genossenschaftlichen Werte: Zusammenarbeit, Solidarität und Respekt für jeden.

8. Das Projekt entspricht der Dreijahresregel: Es liegen mindestens drei Jahre zwischen zwei Förderanträgen ein und derselben Organisation oder Vereinigung, es sei denn, sie befindet sich an einem anderen Standort und/oder das Projekt betrifft eine andere Zielgruppe.

 

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Jedes Jahr trägt die Genossenschaft Cera zur Realisierung von mehr als 500 gemeinnützigen Projekten bei.